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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten bei Verbrauchergeschäften nur in dem Umfang, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.

Pkt. 1:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Lieferungen an den Buchhandel erfolgen aufgrund des branchenüblichen Handelsbrauchs sowie des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern idgF. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, insbesondere zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestpreises. Schulbücher: Es gelten die spezifischen Regelungen, die im Rahmen des Arbeitsübereinkommens zwischen dem Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft und dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst getroffen wurden, in der jeweils gültigen Fassung.

Pkt. 2:
Alle von uns genannten Preise sind inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften ist eine Preisänderung nur aufgrund vom Willen des Unternehmers unabhängigen Faktoren wie Änderung der Kosten für Rohstoffe, neuen Steuer- oder Zollbestimmungen, Gesetzes- oder Kollektivvertragsänderungen, behördlichen Anordnungen zulässig. Dem Verbraucher sind die Gründe für die Preisänderung auf sein schriftliches Verlangen mitzuteilen.

Pkt. 3:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens und/oder Verzugszinsen in Höhe der Bestimmungen des Zinsenrechts-Änderungsgesetzes (§ 1333 [2]) zu begehren oder vom Vertrag zurückzutreten (Pkt. 4). Hat bei einem Verbrauchergeschäft der Verbraucher den Preis in Raten zu zahlen und hat sich der Unternehmer für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen das Recht vorbehalten, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust), so darf er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

Pkt. 4:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden das Recht, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.

Rücktrittsrecht gemäß § 26 a KSchG: Bei Verträgen über periodische Druckschriften, bei denen der Verkäufer zu wiederholten Leistungen und der Käufer zu wiederholten Geldzahlungen verpflichtet ist oder die unter Umständen geschlossen wurden, die den Verbraucher zum Rücktritt gemäß § 3 KSchG berechtigen, hat überdies der Unternehmer, der die Erfüllung des Vertrages als Vertragspartner übernimmt, dem Verbraucher mit der Post eine Urkunde zu übersenden, die deutlich lesbar den Vor- und den Familiennamen (die Firma), den Beruf (Gegenstand des Unternehmens) und den gewöhnlichen Aufenthalt (Sitz) der Vertragsteile, den Tag und den Ort des Vertragsantrages bzw. der Vertragsannahme des Verbrauchers, den Gegenstand des Vertrags, die Höhe und die Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen sowie, wenn sie bereits feststeht, deren Zahl und schließlich eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG enthält. Die Frist für den Rücktritt vom Vertrag nach § 3 KSchG beginnt jedenfalls erst zu laufen, sobald dem Verbraucher diese Urkunde zugekommen ist. Der Rücktritt kann auch dem Unternehmer gegenüber wirksam erklärt werden, der diese Urkunde zugesandt hat. Dies gilt jedoch nicht für periodische Druckschriften, die mindestens sechsmal wöchentlich erscheinen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5 a ff. KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Für Verbraucher aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von vierzehn Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wieder verkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

Pkt. 5:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldenverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

Pkt. 6:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versand und Zustellung. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Frachtlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers.

Pkt. 7:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

Pkt. 8:
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate, für unbewegliche Sachen drei Jahre ab Lieferung/Leistung.

Pkt. 9:
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Pkt. 10:
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Pkt. 11:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Pkt. 12:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offene-Posten-Liste, einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Pkt. 13:
Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

Pkt. 14:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Linz ausschließlich örtlich zuständig.

Pkt. 15:
Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial über das Buchsortiment verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann ich jederzeit mittels Brief, Fax oder E-Mail widerrufen.

Pkt. 16:
Sämtliche an Sie gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die angeführte ARA-AG-Lizenz entpflichtet.

 
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