
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten bei Verbrauchergeschäften nur in dem
Umfang, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
Pkt. 1:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung
zu von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Lieferungen an den Buchhandel
erfolgen aufgrund des branchenüblichen Handelsbrauchs sowie des Bundesgesetzes
über die Preisbindung bei Büchern idgF. Der Käufer verpflichtet sich zur
Einhaltung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, insbesondere
zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestpreises. Schulbücher: Es gelten die
spezifischen Regelungen, die im Rahmen des Arbeitsübereinkommens zwischen dem
Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft und dem Bundesministerium für
Unterricht und Kunst getroffen wurden, in der jeweils gültigen Fassung.
Pkt. 2:
Alle von uns genannten Preise sind inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten
sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation
relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu
ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften ist eine Preisänderung nur aufgrund vom
Willen des Unternehmers unabhängigen Faktoren wie Änderung der Kosten für
Rohstoffe, neuen Steuer- oder Zollbestimmungen, Gesetzes- oder
Kollektivvertragsänderungen, behördlichen Anordnungen zulässig. Dem Verbraucher
sind die Gründe für die Preisänderung auf sein schriftliches Verlangen
mitzuteilen.
Pkt. 3:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem
Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens und/oder Verzugszinsen in Höhe der
Bestimmungen des Zinsenrechts-Änderungsgesetzes (§ 1333 [2]) zu begehren oder
vom Vertrag zurückzutreten (Pkt. 4). Hat bei einem Verbrauchergeschäft der
Verbraucher den Preis in Raten zu zahlen und hat sich der Unternehmer für den
Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen das Recht vorbehalten, die sofortige
Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust), so darf
er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht
hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs
Wochen fällig ist sowie der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des
Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen
erfolglos gemahnt hat.
Pkt. 4:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des
Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen,
mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist berechtigt, sofern er von beiden
Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden das Recht, den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu
fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung
weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt
benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder
danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung
einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die
zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über
das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit
Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens
einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
Rücktrittsrecht gemäß § 26 a
KSchG: Bei Verträgen über periodische Druckschriften, bei denen der Verkäufer zu wiederholten Leistungen und der Käufer zu wiederholten Geldzahlungen
verpflichtet ist oder die unter Umständen geschlossen wurden, die den
Verbraucher zum Rücktritt gemäß § 3 KSchG berechtigen, hat überdies der
Unternehmer, der die Erfüllung des Vertrages als Vertragspartner übernimmt, dem
Verbraucher mit der Post eine Urkunde zu übersenden, die deutlich lesbar den
Vor- und den Familiennamen (die Firma), den Beruf (Gegenstand des Unternehmens)
und den gewöhnlichen Aufenthalt (Sitz) der Vertragsteile, den Tag und den Ort
des Vertragsantrages bzw. der Vertragsannahme des Verbrauchers, den Gegenstand
des Vertrags, die Höhe und die Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen sowie,
wenn sie bereits feststeht, deren Zahl und schließlich eine Belehrung über das
Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG enthält. Die Frist für den Rücktritt vom Vertrag
nach § 3 KSchG beginnt jedenfalls erst zu laufen, sobald dem Verbraucher diese
Urkunde zugekommen ist. Der Rücktritt kann auch dem Unternehmer gegenüber
wirksam erklärt werden, der diese Urkunde zugesandt hat. Dies gilt jedoch nicht
für periodische Druckschriften, die mindestens sechsmal wöchentlich erscheinen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5 a ff. KSchG) kann der Verbraucher
vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Samstage gelten nicht
als Werktage. Für Verbraucher aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches
Rückgaberecht von vierzehn Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit
Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen. Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des
Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises
nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wieder verkaufsfähigem Zustand und in
der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch
Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird
von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw.
einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile
fehlen. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er
die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
Pkt. 5:
Der Vertragspartner
(Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Sofern der
Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro
erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldenverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu
bezahlen.
Pkt. 6:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Verpackung,
Versand und Zustellung. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten
samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Frachtlöhne der gewählten Transportart
in Rechnung gestellt. Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des
Empfängers.
Pkt. 7:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Pkt. 8:
Abgesehen von
jenen Fällen, in denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht,
behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat
stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei
festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu
rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware
als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und
Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst, sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate, für
unbewegliche Sachen drei Jahre ab Lieferung/Leistung.
Pkt. 9:
Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die
in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Pkt. 10:
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Pkt. 11:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf
Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde,
auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der
Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware
nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Pkt.
12:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der Offene-Posten-Liste, einzutragen und auf Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VVG
bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Pkt. 13:
Handelt es sich um
ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer
in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Pkt. 14:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische
inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das
sachlich zuständige Gericht in Linz ausschließlich örtlich zuständig.
Pkt. 15:
Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse,
Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, zum Zweck der Zusendung von
Informationsmaterial über das Buchsortiment verarbeitet werden. Diese Zustimmung
kann ich jederzeit mittels Brief, Fax oder E-Mail widerrufen.
Pkt. 16:
Sämtliche
an Sie gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die angeführte ARA-AG-Lizenz
entpflichtet.
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