Endlich bleiben mir die Leut’! 132 3.2.1 Störungen im Prinzip Bindung Das Prinzip Bindung regelt die Zugehörigkeit der Mitglieder zu einem System. Zu den Mitgliedern eines Unternehmens gehören nicht nur die Mitarbeiter/innen, sondern auch die Gründer/innen, die Führungskräfte, die Lieferanten, die Gäste etc. Eine gute Bindung sorgt für Zusammenhalt und Identifikation mit dem System. Bei Missachtung dieses Prinzips kann es zu Entfremdung oder einem Ausschluss von Mitgliedern kommen. Im System Unternehmen gibt es kein generelles Recht auf Zugehörigkeit, weil Kündigungen sonst unmöglich wären. Das Bleiben oder Gehen ist gesetzlich bzw. in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt. Der Eintritt in ein Unternehmen markiert den Beginn. Die Bindung an ein Unternehmen wächst mit der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und mit zunehmendem Geben und Nehmen. Die Zugehörigkeit kann – von gerechtfertigter Entlassung abgesehen – beidseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden (siehe auch Kapitel 6.1: Erwünschte und unerwünschte Trennungen meistern, S. 230). Urlaube, Zeitausgleich, Krankenstände und Karenzzeiten unterbrechen die Dauer der Zugehörigkeit nicht. Wenn jemand das Unternehmen verlässt und dann wieder zurückkommt, beginnt sie/er systemisch gesehen von vorne, auch wenn sie/er z. B. in einer höheren Position neu ins Unternehmen einsteigt. Der Pensionsantritt beendet die Zugehörigkeit jedenfalls. Interessant ist, dass die Bindung in Konzernen von unten nach oben meist höher ist als von oben nach unten. Wie schon erwähnt, ist das in Familienbetrieben sowohl vonseiten der Unternehmensfamilie als auch vonseiten der Mitarbeiter/innen anders. Hier wird ein Austritt aus dem Unternehmen mitunter als persönliche Kränkung empfunden.
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