Bestellinfos für Österreich
Schulbuchbestellung & Schulbuchaktion
Schulbuchbestellung im Rahmen der Schulbuchaktion
Schulen können Schulbücher aus der Schulbuchliste und dem Anhang zur Schulbuchliste bestellen. Der Anhang enthält all jene Bücher und sonstigen Materialien, die den Anforderungen der Kompetenzorientierung entsprechen und/oder vertiefende Übungen zum kompetenzorientierten Hauptwerk ermöglichen. Es ist auch nach sorgfältiger Prüfung der Eignung möglich, aus anderen Listen, d. h. schultypübergreifend, zu bestellen.
Eigenes Limit für den Ethikunterricht
Im Rahmen der Schulbuchaktion gibt es ein eigenes Limit (Budget) für Ethik (mehr zu unserer neuen Ethik-Schulbuch-Reihe). Das dem Religionslimit entsprechende Limit für den Ethikunterricht ist in den Schulformen der Sekundarstufe II (außer PTS und Berufsschulen) vorgesehen.
Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) sinnvoll bestellen
Schulen haben die Möglichkeit, Unterrichtsmittel eigener Wahl bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Schüler/in und Schulform zu erwerben. Mit diesen Tipps und Tricks können Sie das Budget optimal nutzen:
- Schulbuchbestellungen zuerst abschließen: Bevor Sie das Budget für UeW festlegen, sollten die Schulbuchbestellungen größtenteils abgeschlossen sein. Falls das Schulformlimit nicht vollständig genutzt wird, steht das Restbudget für UeW zur Verfügung.
- UeW-Betrag NICHT zu früh fixieren: Bedenken Sie, dass die Fixierung der UeW den Betrag vom Schulformlimit abzieht. Sie haben bis dahin die Freiheit, das Budget für alle approbierten Bücher (inkl. SBNr.) voll auszuschöpfen und auch während des Schuljahres Schulbücher zu bestellen.
- Fristen beachten: Die Bestellung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl muss fristgerecht erfolgen. Planen Sie Ihre Bestellung so, dass die Lieferung bis spätestens 3. März 2025 für das Schuljahr 24/25 erfolgt. Für Berufsschulen verlängert sich die Frist bis zum 13. Juni 2025.
Unterrichtsmittel eigener Wahl können Sie direkt beim Verlag (hier im Webshop oder an bestellung@trauner.at) oder über Ihren Buchhändler bestellen.
FAQ zur Bestellung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl
1. Was sind Unterrichtsmittel eigener Wahl?
Im Rahmen der Schulbuchaktion können Schulen Unterrichtsmittel, die nicht in den amtlichen Schulbuchlisten enthalten sind, als Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) anschaffen. Details finden Sie in den Richtlinien für UeW. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte das für die Schule zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen im Finanzamt sind im Download-Bereich hinterlegt (siehe Punkt 11). Unterrichtsmittel MIT Schulbuchnummer (Schulbücher) sind KEINE Unterrichtsmittel eigener Wahl, die Schulbücher sind ausschließlich über die SBA-Online zu bestellen! Ebenso sind Lehrmittel (Grundausstattung), Lern- und Arbeitsmittel, Lehrermaterialien KEINE Unterrichtsmittel eigener Wahl! Eingereichte UeW-Rechnungen von Unterrichtsmitteln MIT Schulbuchnummer aus der aktuellen Schulbuchliste werden vom Finanzamt ausnahmslos gelöscht.
2. Wer darf UeW bestellen?
Jede Schule ist berechtigt, Unterrichtsmittel eigener Wahl zu bestellen
3. Ab wann kann ich UeW beantragen und fixieren?
Grundsätzlich ist das mit Beginn des Hauptbestelltermins möglich. Es macht jedoch erst Sinn, UeW zu beantragen und zu fixieren, wenn die Schulbuch-Bestellungen im Bestellsystem nahezu abgeschlossen sind. Wird das Schulform-Limit der Schule nicht zu 100 % aufgebraucht, kann das offene Restbudget für UeW verwendet werden.
4. Müssen Fristen eingehalten werden?
Die Bestellung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl muss fristgerecht erfolgen, sodass eine Lieferung bis spätestens 3. März 2025 für das Schuljahr 24/25 möglich ist bzw. bei Berufsschulen bis spätestens 13. Juni 2025.
5. Welches Budget steht zur Verfügung?
UeW können von Schulen in Höhe von bis zu 15 % des jeweiligen Schulform-Grundlimits sowie des Religions- bzw. Ethik-Limits und bis zu 100 % des DaZ-Limits bestellt werden, wenn dadurch die Höchstbeträge des Schulform-Limits nicht überschritten werden. Den zur Verfügung stehenden Betrag für Ihre Schule finden Sie im SBA-Online-Programm. Im ersten Schritt müssen die UeW beantragt werden (Details unter Punkt 8), damit der Betrag angezeigt wird.
6. Was passiert, wenn das Budget überschritten wird?
Rechnungen, die über dem von der Schule verfügbaren UeW-Budget liegen oder den UeW-Richtlinien nicht entsprechen, werden vom Finanzamt nicht bezahlt und müssen gelöscht werden. UeW, die vom Finanzamt aus oben genannten Gründen nicht bezahlt werden können, sind, wenn möglich, von der Schule an den Händler zu retournieren oder von der Schule direkt zu begleichen.
7. Was ist im Rahmen der Bestellung zu beachten?
UeW müssen von der Schule über die SBA-Online beantragt und fixiert werden.
Folgende Schritte sind daher notwendig:
- Die Beantragung (siehe Punkt 8) ist der erste Schritt.
- Dann folgt die Fixierung des Betrages (siehe Punkt 9).
- Die Bestellung der gewünschten Titel mit dem Vermerk „UeW“ erfolgt beim Schulbuchhändler.
- Die bestellten Materialien werden mit Lieferschein und Papierrechnung, die an das zuständige Finanzamt adressiert ist, direkt an Ihre Schule geschickt.
- Der bestätigte Lieferschein bzw. die bestätigte Rechnungskopie ist von der Schule umgehend an den Schulbuchhändler zu übermitteln (Datum, Unterschrift und Schulstempel).
- Der Schulbuchhändler reicht die e-Rechnung inkl. Bestätigung beim zuständigen Finanzamt ein.
8. Wie kann man die Beantragung einleiten?
Die Beantragung für UeW finden Sie in der SBA-Online unter Diverses/UMeW. Durch Drücken des Beantragen-Buttons wird der maximal mögliche zu fixierende Betrag angezeigt. Der angezeigte Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtbudget der Limitgruppe abzüglich der bereits verbrauchten Mittel.
9. Was heißt (Teil-)Fixierung?
Der bei der Beantragung angezeigte Betrag kann entweder zur Gänze fixiert werden oder mit einem tatsächlich benötigten geringeren Betrag (= Teilfixierung) überschrieben und fixiert werden. Bei einer Teilfixierung wird der noch zur Verfügung stehende Restbetrag für weitere Fixierungen angezeigt. Achtung: Nur durch die Fixierung erfolgt die Reservierung des Betrages und steht den für die Abrechnung zuständigen Kundenteams im Finanzamt zur Verfügung. Eingereichte Rechnungen können daher nur nach erfolgter Fixierung eines Betrages vom zuständigen Finanzamt bearbeitet werden.
10. Wie werden UeW abgerechnet?
Die Abrechnung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl erfolgt mittels e-Rechnung, die vom Schulbuchhändler beim zuständigen Kundenteam im Finanzamt eingereicht werden muss. Die e-Rechnung muss gemeinsam mit einer Lieferbestätigung der betreffenden Schule eingereicht werden. D. h., die Schule (Schulbuchreferent oder Schulleitung) bestätigt auf einem Lieferschein oder einer Rechnungskopie die sachliche und rechnerische Richtigkeit bzw. den Erhalt der Ware mit Unterschrift, Datum und Schulstempel. Nach Erhalt dieser Bestätigung dürfen die e-Rechnungen vom Schulbuchhändler eingereicht werden.
11. Wo finde ich weitere Informationen?
Nach erfolgreicher Anmeldung unter www.schulbuchaktion.at finden Sie unter Home/Downloads Dokumente und Richtlinien zur Bestellung von UeW.
E-Book
Die TRAUNER-Schulbücher werden automatisch inklusive E-Books ausgeliefert. Der Lizenz-Key befindet sich auf der Rückseite des Buches.
E-Book Plus
Entdecken Sie unsere multimedial angereicherten und digital ausfüllbaren E-Books Plus. Sie können diese mit der eigenen E-Book-Plus-Schulbuchnummer über die Schulbuchaktion bestellen. In der Sekundarstufe II gibt es ein digitales Limit (Budget) von 8,00 EUR pro Schüler/in. Dieses digitale Budget steht zusätzlich zur Verfügung und belastet das normale Budget nicht.
E-Book Solo und E-Book Plus Solo
Ab dem Schuljahr 2022/23 können Sie im Rahmen der Schulbuchaktion unsere Bildungsmedien in zwei neuen Formen bestellen: als „E-Book Solo“ und als „E-Book Plus Solo“.
- Das E-Book Solo besteht aus dem E-Book und dem digitalen Zusatzmaterial des gedruckten Buches.
- Sie erhalten einen Zugangscode für digi4school, aber kein gedrucktes Buch.
- Das E-Book Solo ist über die Schulbuchaktion erhältlich und um 18 % günstiger als das gedruckte Buch inkl. E-Book.
- Das E-Book Solo ist über eine eigene Schulbuchnummer in der Schulbuchaktion erhältlich.
Ansichts-/Prüfexemplare
Zur Vorbereitung der Schulbuchkonferenz stellen wir Ihnen von den für Ihren Schultyp approbierten Büchern gerne Ansichts-/Prüfexemplare kostenlos zur Verfügung. Die Anzahl dieser kostenlosen Prüfexemplare ist von der Größe der Schule abhängig. Nutzen Sie auch die Leseproben zu unseren Schulbüchern.
Lehrer/innen-Exemplare (aus der Schulbuchliste)
Wird ein Schulbuch aus der Schulbuchliste in Klassenstärke bestellt, stellen die Verlage ein Lehrer/innen-Exemplar (Lehrerhandexemplar) zur Verfügung. Den Bedarf erhebt ausschließlich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Schulbuchaktion-Online-Bestellung der Schulen. Die Lehrer/innen-Exemplare sind für den mehrjährigen Einsatz vorgesehen. Bereits vorhandene Exemplare, insbesondere bereits zugesandte Ansichtsexemplare, werden bei der Anforderung berücksichtigt. Lehrer/innen-Exemplare für Unterrichtsmittel eigener Wahl sind ausschließlich beim Verlag zu bestellen.