Ab 1. Juli 2026 werden in Österreich bestimmte Grundnahrungsmittel günstiger: Die Umsatzsteuer sinkt von bislang 10 % auf 4,9 %.
Die Senkung der Umsatzsteuer betrifft ausgewählte Grundnahrungsmittel, die überwiegend in Österreich hergestellt und verarbeitet werden. Betroffen sind im Wesentlichen folgende Lebensmittel:

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine offizielle Liste der betroffenen Nahrungsmittel veröffentlicht.
Die 4,9 % Umsatzsteuer gelten nur für Grundnahrungsmittel, die als Ware verkauft oder geliefert werden (z. B. ein Laib Brot, ein Liter Milch im Supermarkt).
Werden diese Lebensmittel
gilt nicht der Steuersatz von 4,9 %, sondern 10 % bzw. 20 % Umsatzsteuer.
Dieser Unterschied bietet einen guten Anlass, im Unterricht zwischen Warenverkauf und Dienstleistung (z. B. Gastronomie) zu unterscheiden.
Im Unterricht lässt sich die Steuersenkung gut mit typischen Einkäufen im Supermarkt verknüpfen. Eine zentrale Frage lautet zum Beispiel: Wie viel Umsatzsteuer ersparen sich Konsumentinnen und Konsumenten durch die Senkung von 10 % auf 4,9 %?
Alle wichtigen Formeln, Demobeispiele und Aufgabenstellungen finden Sie übersichtlich aufbereitet im Zusatzmaterial.
Zusatzmaterial: Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel
