Alles auf einen Blick
4,9 % Umsatzsteuer auf Grund-
nahrungsmittel
Ab 1. Juli 2026 werden in Österreich bestimmte Grundnahrungsmittel günstiger: Die Umsatzsteuer sinkt von bislang 10 % auf 4,9 %.
1. Was ändert sich ab 1. Juli 2026?
- Für ausgewählte Grundnahrungsmittel wird ein zusätzlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % eingeführt.
- Diese Produkte wurden bisher bereits begünstigt mit 10 % Umsatzsteuer besteuert.
- Ziel der Maßnahme ist es, Haushalte angesichts gestiegener Lebensmittelpreise finanziell zu unterstützen.
- Laut Informationen des österreichischen Parlaments kann ein durchschnittlicher Haushalt durch die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel rund 100,00 EUR pro Jahr sparen.
2. Für welche Lebensmittel gelten die 4,9 %?
Die Senkung der Umsatzsteuer betrifft ausgewählte Grundnahrungsmittel, die überwiegend in Österreich hergestellt und verarbeitet werden. Betroffen sind im Wesentlichen folgende Lebensmittel:
| Kategorie
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Beispiel
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Milch, Milcherzeugnisse und Eier |
Milch (inkl. laktosefreier tierischer Milch), Butter, Joghurt, frische Hühnereier |
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Gemüse (frisch und gekühlt) |
Kartoffeln, Tomaten, Speisezwiebel, Knoblauch, Lauch, verschiedene Kohlarten, Salate, Karotten, Gurken etc. |
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Obst (frisch) |
Äpfel, Birnen, Quitten, Steinobst (z. B. Marillen, Kirschen) |
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Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren |
Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, Nudeln ohne Füllung, Brot und Gebäck (inkl. glutenfreien Brotes) |
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Sonstiges |
Speisesalz |
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine offizielle Liste der betroffenen Nahrungsmittel veröffentlicht.
3. Wo gelten die 4,9 % – und wo nicht?
Die 4,9 % Umsatzsteuer gelten nur für Grundnahrungsmittel, die als Ware verkauft oder geliefert werden (z. B. ein Laib Brot, ein Liter Milch im Supermarkt).
Werden diese Lebensmittel
- mit nicht begünstigten Lebensmitteln kombiniert (z. B. Wurstsemmel, belegtes Weckerl, Kakaogetränk) oder
- als Speise im Restaurant bzw. im Rahmen von Catering-Leistungen konsumiert,
gilt nicht der Steuersatz von 4,9 %, sondern 10 % bzw. 20 % Umsatzsteuer.
Dieser Unterschied bietet einen guten Anlass, im Unterricht zwischen Warenverkauf und Dienstleistung (z. B. Gastronomie) zu unterscheiden.
4. Umsatzsteuer im Alltag berechnen – ein Unterrichtsbeispiel
Im Unterricht lässt sich die Steuersenkung gut mit typischen Einkäufen im Supermarkt verknüpfen. Eine zentrale Frage lautet zum Beispiel: Wie viel Umsatzsteuer ersparen sich Konsumentinnen und Konsumenten durch die Senkung von 10 % auf 4,9 %?
Alle wichtigen Formeln, Demobeispiele und Aufgabenstellungen finden Sie übersichtlich aufbereitet im Zusatzmaterial „Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel“.