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Häufig gestellte Fragen

Schulbuch, Urheberrecht, Bildrechte und CC-Lizenzen

Nützliche Tipps für die rechtmäßige Nutzung von fremden Inhalten.
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Sie fragen sich, welches Bildmaterial Sie im Unterricht verwenden dürfen oder ob Sie aus dem Schulbuch Seiten kopieren können? Diese und weitere rechtliche Fragen machen die Unterrichtsvorbereitung unnötig kompliziert. Darum geben wir Ihnen nun einen Überblick über die rechtliche Lage.

    BILDER

    Welches Bildmaterial dürfen Lehrer/innen verwenden? Bedarf es bei der Verwendung von Bildmaterial aus Schulbüchern der Zustimmung des Verlages?
    JA!

    Bildmaterial aus Schulbüchern: Grundsätzlich ist beim Verlag die Zustimmung einzuholen.


    Da der TRAUNER Verlag den Großteil der Bilder selbst (z. B. Shutterstock) käuflich erwirbt und die Rechte somit nicht dem Verlag gehören, ist eine Weitergabe der Nutzung nicht erlaubt. D. h., es kann in der Regel keine Zustimmung erteilt werden.

    CC-LIZENZEN (CREATIVE-COMMONS-LIZENZEN)

    CC-Lizenzen, auch „Jedermann-Lizenzen“ genannt, ermöglichen, Inhalte für die freie Nutzung zu lizenzieren. Urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie z. B. Texte oder Bilder, können somit durch CC-Lizenzen frei genutzt werden.

      Es gibt verschiedene Lizenzvarianten mit unterschiedlichen Rechten.
      Es gibt verschiedene Lizenzvarianten mit unterschiedlichen Rechten.

      DÜRFEN NC-LIZENZIERTE INHALTE IN SCHULEN VERWENDET WERDEN?

      Definition von „kommerziell“ =
      jede Verwendung, die vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung ausgerichtet ist. Das ist von der Organisationsform des Bildungsträgers abhängig. D. h., zu unterscheiden ist, ob es sich um eine öffentliche oder privat finanzierte Bildungseinrichtung handelt. Öffentlich finanzierte Schulen handeln nicht kommerziell und dürfen CC-Lizenzen mit NC-Modulen verwenden. Bei Privatschulen hängt das von der Art der Finanzierung ab. Privatschulen müssen eigene Einnahmen erzielen und sind von einer geldwerten Vergütung abhängig, somit „kommerziell“.

      DÜRFEN NC-LIZENZIERTE INHALTE DIE SCHULE VERLASSEN?

      CC-NC-Lizenzen dürfen innerhalb einer öffentlichen Bildungseinrichtung ohne Bedenken verwendet werden. Verlassen diese Inhalte jedoch das Schulgebäude (z. B. Upload im Internet), kann dies problematisch werden, da eine kommerzielle Nutzung zu überprüfen ist.

      KOPIEREN AUS DEM SCHULBUCH

      Darf ich als Lehrer/in Inhalte aus Schulbüchern ohne Zustimmung des Verlages
      kopieren? NEIN!


      Für Schulbücher gilt:

      • Sie unterliegen NICHT der freien Werknutzung.
      • Lehrer/innen dürfen daher Inhalte aus Schulbüchern zum eigenen Schulgebrauch nicht kopieren. Es bedarf der Zustimmung des Verlages.

      Was fällt unter die freie Werknutzung?
      Schulen (Lehrer/innen) dürfen zum Zweck des Unterrichts in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungen in der für eine bestimmte Schulklasse erforderlichen Anzahl herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch) und verbreiten. D. h., grundsätzlich gestattet das Urheberrechtsgesetz Schulen eine freie Werknutzung.


      Ausnahme:
      Ausgenommen von dieser freien Werknutzung sind jedoch Schulbücher.

      Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt laut Urheberrechtsgesetz aber NICHT für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind (= Schulbücher). Der Grund für diese Ausnahme ist, dass Schulbuchverlage auf die Verbreitung ihrer Werke in Schulen wirtschaftlich angewiesen sind bzw. es keine alternativen Absatzmärkte gibt.

      VIRTUELLER KLASSENRAUM (Z. B. SCHULINTRANET)

      Dürfen Inhalte aus Schulbüchern ohne Zustimmung des Verlages eingescannt werden, um im Intranet oder über virtuelle Klassenräume für Schüler/innen abrufbar zu sein? NEIN!


      Werke, die der freien Werknutzung unterliegen, dürfen unter folgenden Voraussetzungen auf elektronischen Schulplattformen zur Verfügung gestellt werden:

      • Keine Inhalte aus Schulbüchern – KEINE FREIE WERKNUTZUNG!
      • Die Inhalte werden mit Quellenangaben versehen.
      • Die Zurverfügungstellung fremder Werke auf Lernplattformen ist nur in dem für den Unterrichtszweck zwingend notwendigen Umfang gestattet. (D. h., die Bereitstellung darf erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem das Werk auch tatsächlich zum Unterrichtsgebrauch benötigt wird.)

      Weiterführende nützliche Links

      • Informationen zu den einzelnen CC-Lizenzen:
        Creative-Commons-Webseite: https://creativecommons.org/
      • CC-Materialien:
        z. B. Bilder, Musik, Videos; Suchmaschine: https://search.creativecommons.org
      • CC-Lizenzgenerator:
        Die passende Lizenzierung für die eigenen Materialien finden und generieren: https://creativecommons.org/choose/?lang=de
      • Lizenzhinweisgenerator:
        Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie bei den Bildern aus der Wikipedia und Wikimedia Commons angeben müssen: https://lizenzhinweisgenerator.de/
      • Beispiele für OER (Open Educational Resources) – Inhalte unter Berücksichtigung der individuellen Lizenzbedingungen:
        • Bilderdatenbanken:
          http://www.bilderpool.at
          https://pixabay.com
          https://www.stockfreeimages.com/
        • Cliparts and Icons:
          https://openclipart.org
          https://findicons.com
        • Musik:
          https://www.jamendo.com
          https://www.musicfox.com

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